Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Wahlen und Abstimmungen - Kanton Luzern und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Sonntag 09.30 bis 10.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindeverwaltung, St. Urbanstrasse 8, 6144 Zell
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder es während den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben.