Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.
Falls Sie nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bitten wir Sie Ihren Pass und Ausländerausweis mitzubringen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 989 81 00 | gemeindeverwaltung@zell-lu.ch |