Handlungsfähigkeitszeugnis
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.
Zuständigkeitshalber kann nur die KESB Region Willisau-Wiggertal für Einwohnerinnen und Einwohner von Zell Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen. Sie können die KESB-Region und ihre Gemeinden unter folgendem Link aufrufen: http://www.kesb-lu.ch/.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KESB Region Willisau-Wiggertal.
KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Region Willisau-Wiggertal
Schlossstrasse 3 / Postfach
6130 Willisau
E-Mail: willisau@kesb-lu.ch
Telefon: 041 972 58 00
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Willisau - Wiggertal | 041 972 58 00 | info@kesb-willisau.ch |