Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig und urteilsfähig ist.

Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Zuständigkeitshalber kann nur die KESB Region Willisau-Wiggertal für Einwohnerinnen und Einwohner von Zell Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen. Sie können die KESB-Region und ihre Gemeinden unter folgendem Link aufrufen: http://www.kesb-lu.ch/.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KESB Region Willisau-Wiggertal.

KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Region Willisau-Wiggertal
Schlossstrasse 3 / Postfach
6130 Willisau
E-Mail: willisau@kesb-lu.ch
Telefon: 041 972 58 00

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