Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Zell im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Daneben steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.

Ort

Singsaal Oberstufenschulhaus
Schulhausstrasse
6144 Zell

Aufgaben

Genehmigung Budget und Rechnung
Festsetzung Steuerfuss
Sach- und Kreditgeschäfte
Erlass von Reglementen
Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer
Zweckumwandlung von Gemeindevermögen

Kompetenzen

Die Kompetenzen und Zuständigkeiten richten sich insbesondere nach dem kant. Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung von Zell.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vorher ihren politischen Wohnsitz geregelt haben.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung