Sozialhilfe

Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von Sozialhilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Ferner kann uns das Alimenteninkasso übertragen werden, wenn Alimente aufgrund von Unterhaltsverträgen oder Gerichtsurteilen nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

Im Übrigen arbeiten wir eng mit dem SozialBeratungs-Zentrum in Willisau zusammen und sind in der Lage, Hilfe- und Ratsuchende an Fachstellen im Kanton zu verweisen.

Zugehörige Objekte