Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern ist der Gemeinderat Zell zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen entscheidet die Gemeindeversammlung abschliessend auf kommunaler Ebene.
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsschein
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister
- Wohnsitzbestätigungen
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 989 81 00 | gemeindeverwaltung@zell-lu.ch |